Urlaubsgesuch
Für familiäre Anlässe, religiöse Feiertage, Sportveranstaltungen, Musikprüfungen und ähnliche Ereignisse kann ein Urlaubsgesuch eingereicht werden.
Das Gesuch ist spätestens 14 Tage vor dem erwarteten Entscheid (nicht 14 Tage vor der Veranstaltung!) bei der Klassenlehrperson oder der Schuldirektion einzureichen.
Verspätet eingereichte Gesuche können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.
